LIEFERUNG

1. Die Lieferung erfolgt wie bei Auftragsabschluss vereinbart.

2. Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Wenn keine gesonderten Vereinbarungen für Transport bzw. Zustellung besteht, werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- oder Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

Der Versand erfolgt EXW Tulln auf Gefahr des AG, und zwar auch dann, wenn die Fracht und andere Kosten zu unseren Lasten gehen. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung und auf Rechnung des AG versichert.

3. Die Transportkosten für die im Warenkorb befindlichen Produkte ermittelt unser Onlineshop automatisch. Durch das Hinterlegen von Land und Postleitzahl werden die exakten Transportkosten über das Produktgewicht im Onlineshop ermittelt und angezeigt. Bestellungen können nur als registrierter Kunde abgeschlossen werden.

4. Die Art der Versendung bleibt, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart wurde, uns vorbehalten. Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Lastkraftwagen inklusive Anhänger bis 38 t Gesamtgewicht geeignet sein. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der AG für alle daraus entstehenden Mehrkosten und etwaige Schäden. Der AG hat gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen rechtzeitig auf seine Kosten zu beschaffen und nachzuweisen.

5. Die Versandart mit „LKW“ ist nur für Bestellungen unter einem Gesamtgewicht von 24 Tonnen und in folgenden Ländern verfügbar: Österreich, Deutschland, Frankreich. Die Versandkosten werden von unserem Shop anhand der Postleitzahl und des Gewichts ermittelt. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich die Versandkosten bereits im Warenkorb von unserem Shopsystem ermitteln zu lassen.

Für weitere Destinationen, die mit dem LKW anzufahren sind (ohne Seefracht) bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice per Mail oder Telefon.

6. Für Lieferungen mit Seefracht muss ein Zielhafen in Europa gewählt werden. Die Lieferung beinhaltet nur den Transport zum gewählten Zielhafen in Europa: Der weitere Transportverlauf muss vom Kunden selbst organisiert und abgewickelt werden. Ein Container hat ein Fassungsvermögen von 21 Tonnen, welches automatisch von unserem Shopsystem berechnet wird. Die Lieferkosten setzen sich aus Zielhafen inkl. Gebühren und der Anzahl der Container zusammen. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich die Versandkosten bereits im Warenkorb von unserem Shopsystem ermitteln zu lassen.

7. Eine Warenrücksendung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Lieferschein und Rechnungsnummer ist bei jeder Rücksendung anzuführen. Rücksendungen erfolgen jedenfalls auf Kosten und Gefahr des AG.

8. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nachdem die endgültige Klärung sämtlicher technischen und kaufmännischen Bedingungen durch uns festgestellt wurde und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen. Bei Verzögerungen von bis zu drei Monaten steht dem AG weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Im Falle höherer Gewalt sind wir an vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen nicht gebunden.

9. Wir behalten uns vor für bestellte Waren, die bei uns oder unseren Vorlieferanten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht oder nicht in ausreichender Menge lagernd verfügbar sind, einen unverbindlichen voraussichtlichen Liefertermin zu benennen und dies in der Auftragsbestätigung zu vermerken. Dieser Termin kann sich jedoch kurzfristig und ohne Vorankündigung verschieben. Die Auslieferung bestellter Waren erfolgt nach dem Datum des Bestelleinganges.

Bei endgültiger Nichtverfügbarkeit der bestellten Waren werden wir den AG unverzüglich verständigen und allenfalls geleistete Anzahlungen rückerstatten.

10. Paletten werden zu Selbstkostenpreisen in Rechnung gestellt und retour genommen.

Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung des Einwegverpackungsmateriales hat der AG auf eigene Kosten zu sorgen.

11. Teillieferungen behalten wir uns vor. Der AG ist zur Abnahme der gelieferten Ware an dem avisierten Termin, auch wenn diese in Teillieferungen erfolgt, verpflichtet.

12. Jede Teillieferung ist, soweit es sich nicht zwingend um untrennbare Sachen handelt, als selbstständiges Rechtsgeschäft zu betrachten. Werden Aufträge durch den AG nur zum Teil abgerufen, sind wir berechtigt, für die tatsächlich durchgeführten Lieferungen unsere Listenpreise zu verrechnen.

Wir sind berechtigt für bestellte und nicht abgenommene Mengen, diese, sowie deren Entsorgungs- und Deponiekosten und einen angemessenen Regiezuschlag im vollen Umfang zu in Rechnung zu stellen.

13. Wird der anvisierte Liefertermin durch den AG, aus welchem Grund auch immer verschoben, so sind wir hierüber vom AG mindestens 2 Tage vor dem avisierten Liefertermin schriftlich zu verständigen. Andernfalls sind wir zur Verrechnung der geplanten Arbeitsstunden berechtigt.

14. Ist der AG Unternehmer im Sinne des UGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber, als zur Abnahme der Lieferung und zur Bestätigung des Empfangs, bevollmächtigt und ermächtigt.

15. Wir sind zur Zurücknahme verkaufter Waren oder Bestandteile derselben, sowie der Verpackung nicht verpflichtet. Eine allfällige Zurücknahme bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung bei Einbehaltung eines Abzuges von 25% des Verkaufspreises. Sonder- und Spezialanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.



Alle Angaben ohne Gewähr. Breitwieser Online Store 2015

Der Online Store wird momentan nicht aktualisiert, die Bestellfunktion ist deaktiviert bzw. in Arbeit. Das Steinsortiment wird laufend in unserem Schauraum erweitert.

Für eine fachliche Beratung stehen wir gerne zur Verfügung. Mit Bitte um Terminvereinbarung unter +43 2272 63331 oder office@breitwieser.com.

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